Die Dauer der Lohnfortzahlung gemäss OR 324a beträgt im ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen, ab dem zweiten Dienstjahr eine angemessene Zeit. Diese Regelung gilt, wenn eine Lohnausfallversicherung besteht – unabhängig davon, ob die Versicherung obligatorisch oder freiwillig ist.
Die Formulierung «für eine angemessene Zeit» lässt Raum für Interpretationen. Arbeitgebende haben oft eine andere Auffassung davon, was für Lohnzahlungen ohne Arbeitsleistung angemessen ist als Arbeitnehmende. Verschiedene Gerichte hatten sich deshalb mit der zeitlichen Bemessung der Lohnfortzahlung zu befassen, daraus haben sich die 3 heute gültigen Lohnfortzahlungsskalen ergeben:
- Die Zürcher-Skala, welche in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau zur Anwendung gelangt.
- Die Basler-Skala, welche in den Kantonen Basel Stadt und Basel Land zur Anwendung gelangt
- Die Berner-Skala, welche in allen übrigen Kantonen zur Anwendung gelangt.
Neu sind die Skalen nicht. Die Berner-Skala beispielsweise wurde 1926 vom Gewerbegericht des Kantons Bern definiert. Die Skalen sind also etabliert – aber nicht sakrosankt. So wird in der Basler- und in der Berner-Skala seit ein paar Jahren nicht mehr in Wochen sondern in Monaten gerechnet. Vor rund 100 Jahren waren Wochenlöhne noch üblich – heutzutage rechnet man eher in Monatslöhnen. Nur die Zürcher-Skala «funktioniert» nach wie vor mit Wochen, weil diese ab dem 10. Dienstjahr pro Dienstjahr eine Verlängerung der Lohnfortzahlung (jeweils um eine Woche) gewährt, während die beiden anderen Skalen nur alle 4 bis 5 Dienstjahre eine Verlängerung zusprechen, ursprünglich jeweils um 4 oder 5 Wochen.
In sehr seltenen und speziellen Fällen kann zusätzlich von den Tabellen abgewichen werden – notabene zu Gunsten respektive zu Ungunsten beider Parteien.
Die Dauer der Lohnfortzahlung ist von Tabelle zu Tabelle unterschiedlich definiert. Über’s Ganze betrachtet darf man die Zürcher-Skala als die Grosszügigste für die Arbeitnehmerschaft bezeichnen. Pro Dienstjahr betrachtet ist mal die eine, mal die andere Skala besser. Im 4. Dienstjahr beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung gemäss Basler-Skala beispielsweise 3 Monate, gemäss Zürcher-Skala lediglich 10 Wochen, gemäss Berner-Skala sogar nur 2 Monate. Im 25. Dienstjahr hingegen beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung nach Zürcher-Skala 31 Wochen, die Berner- und die Basler-Skala gewähren nur 6 Monate (also ca. 25 Wochen) Lohnfortzahlung.
Eine gute Übersicht der 3 Skalen in tabellarischer wie auch in grafischer Form findet sich auf der Webseite der Zürcher Gerichte: