OR 329f – Mutterschafts-Urlaub <<< OR 329e < > OR Übersicht OR 329g >>> Absatz 1 Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Beiträge zum Thema Lohnfortzahlung bei Elternschaft Lohnfortzahlung bei Elternschaft