Das Arbeitsgesetz enthält – nebst anderen – einige Vorschriften bezüglich Arbeitszeit und zu gewährender Freizeit bzw. Pausen. In einem gewissen Sinne kann auch Lohn für bezahlte Pausen als Lohnfortzahlung betrachtet werden. Hier soll es aber um Lohnfortzahlung gehen, welche bei unverschuldeter Abwesenheit des/der Arbeitnehmenden zu gewähren ist. Diesbezüglich sind im Arbeitsgesetz nur wenige Vorschriften enthalten:
Schwangere Frauen und stillende Mütter
- Artikel 35 – Gesundheitsschutz bei Mutterschaft
- Artikel 35a – Beschäftigung bei Mutterschaft
- Artikel 35b – Nachtarbeit: Ersatzarbeit und Lohnfortzahlung