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Wie im Beitrag «Lohnfortzahlung bei Unfall» beschrieben, sind Arbeitnehmende in der Schweiz automatisch und gut gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles versichert. Im Falle von Krankheit besteht aber Handlungsbedarf.
Arbeitgebende können ihre Arbeitnehmenden einer kollektiven Krankentaggeldversicherung anschliessen. Das hat für beide Seiten Vorteile. Nebst dem im Folgenden beschriebenen monetären Aspekt steigert der/die Arbeitgebende mit der Versicherung auch seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
Sollte die von Arbeitgeberseite abgeschlossene Versicherungslösung Leistungslücken aufweisen, können Arbeitnehmende selber zusätzlichen Versicherungsschutz kaufen.
Krankentaggeldversicherung
Mit dem Abschluss einer kollektiven Krankentaggeldversicherung decken Arbeitgebende einen grossen Teil des finanziellen Risikos der Lohnfortzahlung infolge Krankheit ab.
Meist wird eine Karenzfrist vereinbart: 30, 60, allenfalls 90 Tage. Während dieser Karenzfrist muss der/die Arbeitgebende Lohnfortzahlung im Umfang von mindestens 80% leisten. OR 324b erwähnt zwar, dass diese Regelung bei Vorhandensein einer obligatorischen Versicherung gilt, sie hat sich aber auch für die Krankentaggeldversicherung – diese ist ja nicht obligatorisch – etabliert.
Insgesamt profitieren Arbeitgebende sowie auch Arbeitnehmende von einer bestehenden Krankentaggeldversicherung:
- Arbeitgebende müssen nur während der vereinbarten Karenzzeit für die Lohnfortzahlung (je nach Vertrag 80% oder 100%) aufkommen.
- Arbeitnehmende profitieren im Falle von Krankheit von einer länger andauernden Lohnzahlung (in Form von Versicherungstaggeldern).
Ergänzende Versicherung für Arbeitnehmende
Manche Arbeitgebende vergüten während der Karenzfrist 100% Lohn, manche nur 80% – die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen.
Nach der Karenzfrist vergütet die Taggeldversicherung 80% des Lohnes. Wie auch schon während der Karenzfrist gilt: manche Arbeitgebende vergüten die fehlenden 20%, manche nicht.
Wer vertraglich bei Krankheit lediglich Anspruch auf 80% Lohn hat, kann die ausfallenden 20% im Rahmen einer privaten Krankentaggeldversicherung abdecken. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht, sollte im Rahmen einer seriösen Versicherungsberatung abgeklärt werden.
Dauer der Versicherungsleistungen
Die Leistungsdauer der Policen für Krankentaggeldversicherungen ist in der Regel auf 720 oder 730 Tage begrenzt. Dies, weil nach dieser Zeit Leistungen der IV erfolgen – so zumindest die Theorie. Denn die IV ist nach 720 Tagen sehr häufig noch damit beschäftigt, abzuklären, ob überhaupt Anspruch auf IV-Leistungen besteht.
Leider entspricht es nicht dem Ausnahme- sondern dem Normalfall, dass Betroffene nach 720 Tagen Krankheit ohne Ersatzeinkommen dastehen und erst mal auf das Sozialamt angewiesen sind. Allerdings ist dafür in der Regel nicht die IV verantwortlich, sondern die vorgegebenen administrativen Hürden, welche die IV beachten muss. Es ist aus diesem Grund wichtig, sich frühzeitig bzw. möglichst schnell bei der IV anzumelden, sobald sich ein länger andauernder Krankheitsverlauf abzeichnet. Im besten Fall – also wenn die betroffene Person wieder gesund wird – ist die Anmeldung schnell wieder zurückgezogen.
Fazit
Eine Krankentaggeldversicherung reduziert im Falle von Krankheit des/der Arbeitnehmenden das finanzielle Risiko für beide Parteien:
Arbeitnehmende profitieren von einer länger andauernden Lohnfortzahlung als sie gemäss OR vorgesehen ist.
Arbeitgebende beschränken das Risiko der Lohnfortzahlung auf die Differenz zwischen der vorgeschriebenen Lohnfortzahlung und der Versicherungsleistung.