Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Diverse Branchen- und Berufsverbände regeln Details zu Mindestlöhnen, Lohnfortzahlung etc. in einem Gesamtarbeitsvertrag. Diese sind oft schweizweit, manchmal nur für einzelne Kantone oder Regionen gültig. Die Gesamtarbeitsverträge sind teilweise allgemeinverbindlich, teilweise nur für bestimmte Firmen innerhalb der Branche.

Gesetzlich werden in der Schweiz Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse definiert. Innerhalb dieses Rahmens und immer zu Gunsten der Arbeitnehmerschaft dürfen Gesamtarbeitsverträge vom Gesetz abweichende Regeln definieren (z.B. mehr Ferien, längere Lohnfortzahlung etc.).

Innerhalb der vom GAV vorgegebenen Rahmenbedingungen und wieder zu Gunsten der Arbeitnehmerschaft dürfen in den Einzelarbeitsverträgen (oder den Firmenreglementen) wiederum abweichende Regeln definiert werden (z.B noch mehr Ferien, höhere Löhne etc.)

In der Schweiz sind viele GAV’s aktiv. Es würde den Umfang von lohnfortzahlung.ch sprengen, hier auf jeden einzelnen GAV einzugehen. Informationen zu den verschiedenen GAV’s finden Sie unter www.gav-service.ch

SZ

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